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Eine Beitrag zum Thema deutsche Real Estate Investment Trusts, sog. G-REITs, ist im Juni im Bulletin for International Taxation erschienen. Der Artikel "Real Estate Investment Trusts in Germany", der anschließend ebenfalls über das Social Science Research Network veröffentlicht wurde, enthält eine ausführliche Darstellung und Analyse der Struktur und Voraussetzungen der G-REITs. Diese können seit März 2007 auf Basis des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen gegründet werden.
G-REITs unterliegen dem Aktiengesetz und dem genannten Gesetz zu Immobilienaktiengesellschaften. Der Unternehmenssitz muss in Deutschland sein. Für die Gründung ist ein Kapital von 15 Mio. Euro erforderlich, die Firma muss den Zusatz REIT-Aktiengesellschaft beinhalten. Es darf nur eine Aktienart mit Stimmrechten ausgegeben werden. Wohnimmobilien dürfen nur im Ausland bzw. in Deutschland nur ab dem Baujahr 2007 erworben werden.
Mit der REIT-Struktur eröffnet sich die Möglichkeit umfangreicher Steuerersparnisse. Dies betrifft sowohl die Begünstigung bei Veräußerung von Immobilien, als auch in der Befreiung von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Auf Gesellschafterebene gibt es keine Steuervergünstigung.
Gegenwärtig existieren mit der alstria office REIT-AG, der Fair Value REIT-AG und der Hamborner REIT-AG erst drei deutsche G-REITs. Eine Vielzahl von Immobilienunternehmen plane jedoch eine Gründung oder Umwandlung. Branchenvertreter sehen in der aktuellen Gesetzgebung allerdings noch Hindernisse und kritisieren einige Regelungen als zu komplex und aufwendig. Mit einigen Anpassungen im Bereich der Regulierung, böte sich jedoch ein größeres Wachstumspotential für G-REITs.